Unsere Stiftung setzt sich für Vögel in Not ein, damit diese ungemein grosse Artenvielfalt für künftige Generationen erhalten bleibt. Bei dieser Aufgabe können Sie uns mit Ihrem Testament – Ihrem letzten Willen – wirkungsvoll unterstützen. Mit einem Testament schaffen Sie klare Verhältnisse. Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, wem Sie mittels Legat oder Erbschaft wie viel von Ihrem Hab und Gut – ob gross oder klein – vermachen wollen. Sie können so Ihr gelebtes Engagement für Vögel über Ihre Lebenszeit hinaus fortsetzen. Die Wildvogelpflegestation ist im Kanton St.Gallen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert Ihres Vermächtnisses bzw. ihrer Schenkung fliesst somit vollständig in den Vogelschutz. Stiftungsratspräsidentin Elisabeth Zwicky Mosimann beantwortet gerne all Ihre Fragen.
In der Trauer Hoffnung spenden.
Sie möchten als Angehörige im Sinne des Verstorbenen ein Zeichen setzen und die Trauergäste bitten, anstelle von Blumen oder Kränzen die Wildvogelpflegestation zu unterstützen?
In diesem Zusammenhang machen wir Sie auf die Möglichkeit einer Trauer- oder Grabspende aufmerksam. Ein entsprechender Vermerk in der Traueranzeige kann über den Tod hinaus Gutes bewirken.
Spendenkonto:
Post: 61-608069-3
IBAN: CH17 0900 0000 6160 8069 3